BEWEISE SICHERN

Da die Akten aus Brandschutzgründen nicht mehr vor Ort verbrannt werden durften und der Platz für eine dauerhafte Einlagerung fehlte, suchten viele ehemalige Heil- und Pflegeanstalten eine bundes-, mindestens landeseinheitliche Lösung für ihre Altakten.

BEWEISE SICHERN

In den Anstalten in Deutschland gibt es
viele Unterlagen aus der Nazi-Zeit.
Zum Beispiel: Kranken-Akten.
Die Anstalten können nicht
alle Unterlagen aufheben.
Es gibt nicht genug Platz.
Alle Bundesländer suchen nach einer Lösung
für die Akten.

Der Brief trägt den Briefkopf des Landessozialamtes Niedersachsen. Er ist mit der Schreibmaschine verfasst. Handschriftlich sind Angaben zur Archivierung vorgenommen.

Brief der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg an das Landessozialamt Hildesheim vom 25.1.1982.

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Angebot der Hans Dassler GmbH über die Aktenvernichtung vom 26.1.1982.

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Am 31. Januar 1983 jährte sich die »Machtergreifung« zum 50. Mal. Im Lüneburger Glockenhaus wurde eine Sonderausstellung dazu gezeigt. Als Ärztlicher Direktor der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg sollte Theo Vogel einen Vortrag über »Euthanasie im Dritten Reich« halten. Sein neuer Vorgesetzter genehmigte den Vortrag nicht. Er ging davon aus, dass in Ermangelung von Akten die Informationsgrundlage dafür fehlte.

Der Zeitungsartikel ist zweispaltig. Das Papier ist vergilbt.

Zeitungsbericht mit dem Titel »Kindestötung im Dritten Reich – Akten verschwanden«. Lüneburger Landeszeitung vom 2.2.1983, Seite 5.

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Der Leserbrief ist einspaltig und zwei Absätze lang.

Leserbrief in der Lüneburger Landeszeitung von Käthe Angeletti vom 15.2.1983, Seite 5.

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Der Brief ist leicht vergilbt. Er ist mit der Schreibmaschine verfasst. Im Brief wird die Art und Anzahl der übersendeten Akten aufgeführt.

Brief der Staatsanwaltschaft Lüneburg an das Niedersächsische Landeskrankenhaus Lüneburg vom 27.11.1970.

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Das Landessozialamt beauftragte Sachverständige mit der Aufgabe, die 1970 von der Staatsanwaltschaft Lüneburg zurückgegebenen Unterlagen aus der NS-Zeit zu suchen und ausführlich zu sichten. Außerdem regte es die wissenschaftliche Aufarbeitung der Verbrechen an. Theo Vogel wiederum schlug vor, eine Gedenktafel aufzuhängen oder einen Gedenkstein auf dem Friedhof zu errichten, damit

Brief vom 4.2.1983 von Theo Vogel an den Leiter des Landessozialamtes Niedersachsen Karl-Heinz Wunn vom 4.2.1983.

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Der Brief ist mit der Schreibmaschine verfasst und eng beschrieben. Er hat zwei Seiten.

Brief von Theo Vogel an den Leiter des Landessozialamtes Niedersachsen Karl-Heinz Wunn vom 4.2.1983.

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Als Theo Vogel die Idee eines Gedenksteins auf dem Friedhof einbrachte, war bereits entschieden worden, den Friedhof nicht mehr für die Beisetzung von Psychiatriepatient*innen zu nutzen. 1985 wurde der Friedhof an die Stadt Lüneburg übergeben. Der Standort für ein Mahnmal war damit für das Land Niedersachsen unproblematisch.

Die Aufklärung der Lüneburger Verbrechen war für das Landessozialamt Anlass, die Zeit des Nationalsozialismus in allen niedersächsischen Psychiatrien zu untersuchen. Die Ergebnisse flossen in die Dissertation von Thomas Sueße und Heinrich Meyer ein. Lebensgeschichtliche Informationen über die Opfer kamen nicht vor, alle Namen wurden abgekürzt, damit die Menschen nicht erkannt werden konnten.

Der Titel des Buches zeigt unter den Angaben zum Buch ein schwarz-weißes Foto auf einem orangenen Hintergrund. Auf dem Foto ist das Hauptgebäude der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg zu sehen. Auf die Straße vor dem Gebäude ist in einer Fotomontage ein alter Postbus eingesetzt.

Thomas Sueße | Heinrich Meyer: Abtransport der »Lebensunwerten«. Medizinische Hochschule Hannover, 1984.

Das Landessozialamt sicherte zu, alle Akten für die Bewahrung zur Verfügung zu stellen. Hunderte Akten aus der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg von 1933 bis 1946 wurden unter einer Kellertreppe im Hauptgebäude gefunden. Die Beschäftigten aller Niedersächsischen Landeskrankenhäuser wurden angewiesen, Akten mit Bezug zur »Euthanasie« bis Ende März 1983 zu melden. Bereits im April 1983 gab das Lüneburger Haus seine Akten an das Landesarchiv ab. Dabei hieß es zunächst noch:

Brief des Landessozialamtes an die Niedersächsischen Landeskrankenhäuser vom 22.4.1983.

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Nachdem das Ausmaß der Verbrechen endlich sichtbar wurde, änderte sich im Juli 1984 die Bewertung von Krankengeschichten aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Brief des Landessozialamtes Niedersachsen an die Niedersächsischen Landeskrankenhäuser vom 30.7.1984.

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