Ganzes Gutachten
Gutachten für das Erbgesundheitsobergericht Celle über Thea Marienberg vom 29.5.1940.
NLA Hannover Hann. 155 Lüneburg Acc. 2004/066 Nr. 09169.
Das ist eine Bewertung über die Patientin
Thea Marienberg.
Die Ärztin Clara Schmidt hat
die Bewertung geschrieben.
In der Bewertung steht:
Thea Marienberg kommt
aus einer erbkranken Familie.
Darum darf sie keine Kinder bekommen.
Denn sie kann nur kranke Kinder bekommen.
Darum muss Thea Marienberg
unfruchtbar gemacht werden.
Aber die Bewertung ist falsch.
Die Ärztin Clara Schmidt hat gelogen.
Thea Marienberg ist nicht krank.
Und sie hat auch keine Behinderung.
Aber sie wird trotzdem unfruchtbar gemacht.
Die Ärztin Clara Schmidt will das so.