Ganze Aussage

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Es sind sechs Seiten eines Protokolls. Es ist eine Ablichtung. Das Papier hat Löcher vom Abheften. Das Protokoll ist von der Zeugenvernehmung von Max Bräuner. Mit Bleistift ist notiert, dass es zu einem Aktenband gehört. Einzelne Worte und Jahreszahlen sind handschriftlich unterstrichen. Es gibt auch handschriftliche Rechtschreibkorrekturen. Ein Absatz auf Seite 5, in dem es um die Dimension des Kindermordes geht, ist mit einem Rotstift markiert.
Es handelt sich um eine schwarz-weiße Ablichtung einer maschinengetippten Papierseite. Mit rotem und blauem Stift sind einzelne Worte und Satzteile unterstrichen. Oben rechts befindet sich eine Archivnummerierung: 274.

Aussage von Max Bräuner vom 30.11.1961.

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