Krankenblatt

Für jeden Erkrankten wurde ein Krankenblatt angelegt. Das ist das Krankenblatt von Peter Behrens. Auf manchen gibt es ein Foto. Es wurde immer oben links auf die erste Seite geklebt. Dafür kam ein Fotograf in die Anstalt. Er fotografierte alle Erkrankten, bei denen der Aufenthalt länger dauerte. Der Stempel oben rechts auf dem Krankenblatt zeigt, dass Peter Behrens gegen seinen Willen und mit Polizeigewalt in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg eingewiesen wurde. Er wurde als »erbkrank« bewertet. Deshalb wurde seine Sterilisation beantragt und am 11. August 1938 durchgeführt. Der obere rote Stempel bestätigt, dass Peter Behrens vom Gesundheitsamt »erbbiologisch« erfasst wurde und eine Akte für ihn und seine gesamte Familie angelegt wurde. Bei jedem Familienmitglied wurde geprüft, ob es eine angeborene oder eventuell vererbbare Erkrankung haben könnte.

Der zweite rote Stempel belegt, dass Peter Behrens eine Insulinschockbehandlung erhielt. Hierbei wurde er gezielt unterzuckert und mehrere Minuten in ein Koma versetzt. Das wurde mehrfach wiederholt und belastete die Erkrankten zusätzlich. Manchmal wurden hierdurch Anfälle ausgelöst. Erst 1955 wurde die Wirkungslosigkeit der Schockbehandlung erkannt, und seitdem wird sie nicht mehr eingesetzt.

»7.3.41 verlegt« bedeutet, Peter Behrens wurde an diesem Tag in die Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein verlegt. Es ist die Handschrift von Rudolf Redepenning, der zu diesem Zeitpunkt wusste, was eine Verlegung in die sächsische Anstalt bedeutete. Peter Behrens ist ein Opfer der »Aktion T4«.

Das Krankenblatt ist an der Seite gelocht. Es ist gedruckt. Es wurde mit der Hand ausgefüllt. Das Foto ist leicht schief aufgeklebt.

Krankenblatt von Peter Behrens, 1937.

NLA Hannover Hann. 155 Lüneburg Acc. 2004/066 Nr. 07569.

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