BEWEISE SICHERN

Brief des Landessozialamtes an die ehemalige Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg vom 1.3.1982.
ArEGL 19.
Nach 1979 plante die Lüneburger Klinik, alle Unterlagen zu vernichten, die älter als 30 Jahre waren. Ein Angebot dafür lag bereits vor. Das betraf auch alle noch vorhandenen Akten aus der Zeit des Nationalsozialismus. Eine Archivierung der Akten wurde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes (ärztliche Schweigepflicht) nicht in Betracht gezogen. Weder die Klinik noch die vorgesetzte Behörde dachten daran, dass sie der Aufarbeitung von Verbrechen dienen könnten.
Im Jahr 1979 will die Anstalt in Lüneburg
alte Kranken-Akten zerstören.
Denn es gibt keinen Platz
für so viele Akten in der Anstalt.
Die Akten aus der Anstalt sollen auch nicht
in ein Archiv.
In einem Archiv hebt man wichtige Unterlagen auf.
Dann kann man mit den Unterlagen forschen.
Aber in den Kranken-Akten stehen
wichtige Daten von Patienten.
Zum Beispiel: Name und Krankheiten.
Diese Daten muss man schützen.
Darum sollen die Akten nicht ins Archiv.
Die Anstalt und die Ämter denken nicht daran:
Die Akten können helfen,
mehr Infos zu den Nazi-Verbrechen zu finden.
Und in den Akten gibt es auch
Infos über die Opfer vom Kranken-Mord.

Brief der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg an das Landessozialamt Hildesheim vom 25.1.1982.
ArEGL 19.

Angebot der Hans Dassler GmbH über die Aktenvernichtung vom 26.1.1982.
ArEGL 19.
Im Jahr 1979 will die Anstalt in Lüneburg
alte Kranken-Akten zerstören.
Die Firma Hans Dassler sagt:
Wir können die Akten zerstören.
Das ist ein Brief aus dem Jahr 1982.
Der Brief ist von der Firma Hans Dassler GmbH.
In dem Brief steht:
Die Firma kann die Akten zerstören.
Im Brief steht auch, was das kostet.
Am 31. Januar 1983 jährte sich die »Machtergreifung« zum 50. Mal. Im Lüneburger Glockenhaus wurde eine Sonderausstellung dazu gezeigt. Als Ärztlicher Direktor der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg sollte Theo Vogel einen Vortrag über »Euthanasie im Dritten Reich« halten. Sein neuer Vorgesetzter genehmigte den Vortrag nicht. Er ging davon aus, dass in Ermangelung von Akten die Informationsgrundlage dafür fehlte.
Am 31. Januar 1933 fängt in Deutschland
die Nazi-Zeit an.
Das war ein besonderes schlimmer Tag
für die ganze Welt.
Darum gibt es 50 Jahre später im Jahr 1983
in Lüneburg eine Ausstellung.
In der Ausstellung geht es um die Nazi-Zeit.
Theo Vogel ist Arzt
und Direktor von der Anstalt in Lüneburg.
Er soll bei der Ausstellung einen Vortrag halten.
Er soll über die Verbrechen von den Nazis
in Lüneburg erzählen.
Aber der Chef von Theo Vogel erlaubt
den Vortrag nicht.
Denn der Chef glaubt:
Es gibt keine Akten.
Es gibt keine Beweise
für die Verbrechen von den Nazis.
Darum darf es keinen Vortrag geben.

Zeitungsbericht mit dem Titel »Kindestötung im Dritten Reich – Akten verschwanden«. Lüneburger Landeszeitung vom 2.2.1983, Seite 5.
ArEGL 19.

Leserbrief in der Lüneburger Landeszeitung von Käthe Angeletti vom 15.2.1983, Seite 5.
ArEGL 19.

Brief des Arbeitskreises »Machtergreifung« (c/o Hochschule Lüneburg) an den Leiter des Landessozialamtes Niedersachsen Karl-Heinz Wunn vom 17.2.1983.
ArEGL 19.
Die Ausstellungseröffnung wurde wegen des großen Andrangs in einen anderen Raum verlegt und fand ohne Vortrag in der Aula des ehemaligen Johanneum-Gymnasiums statt. Erstmals forderten die Arbeitsgruppe »Psychiatrie im Dritten Reich« und der Arbeitskreis »Machtergreifung« öffentlich die Aufklärung der »Euthanasie«-Verbrechen. Der Behördenleiter bezog Stellung und versprach, sich der Aufklärung anzunehmen.
Es gibt 2 Arbeits-Gruppen.
Sie haben die Ausstellung gemacht.
Alle Mitglieder der Arbeits-Gruppen sagen:
Alle Menschen sollen wissen,
was in der Nazi-Zeit in Lüneburg passiert ist.
Dann wird die Ausstellung eröffnet.
Sie schreiben einen Brief an den Leiter vom Landessozialamt in Hannover.
Der Leiter vom Landessozialamt heißt:
Karl-Heinz Wunn.
In dem Brief steht:
• Wir wollen alle Akten lesen.
• Wir wollen wissen,
was in der Nazi-Zeit in Lüneburg passiert ist.
• Wir wollen alles aufschreiben.
Die Ausstellung in Lüneburg
über die Nazi-Zeit ist sehr erfolgreich.
Viele Menschen kommen zur Ausstellung.
Denn sie wollen wissen:
• Was ist in Lüneburg passiert in der Nazi-Zeit?
• Was ist in Lüneburg passiert mit den Opfern?
Zum ersten Mal gibt es ein Gespräch
über die Nazi-Zeit in Lüneburg.
Zum ersten Mal erfahren die Menschen
von den Nazi-Verbrechen.
Es gibt keinen Vortrag von Theo Vogel
bei der Ausstellung.
Aber sein Chef Karl-Heinz Wunn kommt
zur Eröffnung von der Ausstellung.
Er beantwortet viele Fragen.
Und er verspricht:
Wir finden die Wahrheit über die Nazi-Zeit raus.

Brief der Staatsanwaltschaft Lüneburg an das Niedersächsische Landeskrankenhaus Lüneburg vom 27.11.1970.
ArEGL 19.
Das Landessozialamt beauftragte Sachverständige mit der Aufgabe, die 1970 von der Staatsanwaltschaft Lüneburg zurückgegebenen Unterlagen aus der NS-Zeit zu suchen und ausführlich zu sichten. Außerdem regte es die wissenschaftliche Aufarbeitung der Verbrechen an. Theo Vogel wiederum schlug vor, eine Gedenktafel aufzuhängen oder einen Gedenkstein auf dem Friedhof zu errichten, damit
»[…] der Opfer in angemessener Form gedacht werden kann.«
Brief vom 4.2.1983 von Theo Vogel an den Leiter des Landessozialamtes Niedersachsen Karl-Heinz Wunn vom 4.2.1983.
ArEGL 19.
Das ist ein Brief vom 11. November 1970.
Der Brief ist vom Staatsanwalt Lüneburg
an die Anstalt Lüneburg.
In dem Brief steht:
Diese Akten geben wir zurück an die Anstalt.
Die Akten sind aus der Nazi-Zeit.
Der Staatsanwalt hatte die Akten
für die Gerichts-Verfahren.
Danach sagt das Landessozialamt:
Wir müssen diese Akten prüfen.
Bei der Prüfung findet man noch mehr Infos
zu den Opfern in der Nazi-Zeit.
Der Direktor von der Anstalt Theo Vogel sagt:
Wir brauchen einen Gedenkstein für die Opfer
vom Kranken-Mord.


Brief von Theo Vogel an den Leiter des Landessozialamtes Niedersachsen Karl-Heinz Wunn vom 4.2.1983.
AArEGL 19.
Als Theo Vogel die Idee eines Gedenksteins auf dem Friedhof einbrachte, war bereits entschieden worden, den Friedhof nicht mehr für die Beisetzung von Psychiatriepatient*innen zu nutzen. 1985 wurde der Friedhof an die Stadt Lüneburg übergeben. Der Standort für ein Mahnmal war damit für das Land Niedersachsen unproblematisch.
Das ist ein Brief von Theo Vogel
an Karl-Heinz Wunn.
Karl-Heinz Wunn ist der Chef
vom Landessozialamt Niedersachsen.
Der Brief ist vom Februar 1983.
Theo Vogel schreibt in dem Brief:
Man soll sich an die Opfer
vom Kranken-Mord erinnern.
Darum soll es einen Gedenkstein oder
eine Gedenktafel auf dem Friedhof geben.
Der Friedhof gehört ab dem Jahr 1985
der Stadt Lüneburg.
Die Aufklärung der Lüneburger Verbrechen war für das Landessozialamt Anlass, die Zeit des Nationalsozialismus in allen niedersächsischen Psychiatrien zu untersuchen. Die Ergebnisse flossen in die Dissertation von Thomas Sueße und Heinrich Meyer ein. Lebensgeschichtliche Informationen über die Opfer kamen nicht vor, alle Namen wurden abgekürzt, damit die Menschen nicht erkannt werden konnten.
Im Jahr 1980 weiß man:
In der Anstalt in Lüneburg gibt es
in der Nazi-Zeit Kranken-Morde.
Das Landessozialamt will wissen:
Was passiert in anderen Anstalten
im Niedersachsen in der Nazi-Zeit?
Thomas Sueße und Heinrich Meyer
sollen das herausfinden.
Sie forschen dazu.
Und sie schreiben ein Buch
über die Ergebnisse von der Forschung.
Aber in dem Buch steht nichts
über die Opfer vom Kranken-Mord.
Es stehen keine Namen von den Opfern im Buch.
Es gibt nur Abkürzungen von den Namen.
Denn man soll die Namen von den Opfern
nicht erkennen.
Auch die Familien von den Opfern kommen
nicht vor im Buch.
Es gibt keine Infos über Kranke
aus anderen Ländern in dem Buch.

Thomas Sueße | Heinrich Meyer: Abtransport der »Lebensunwerten«. Medizinische Hochschule Hannover, 1984.
Das ist ein Buch
von Thomas Sueße und Heinrich Meyer.
Das Buch ist aus dem Jahr 1984.
Im Buch geht es um den Kranken-Mord
in Anstalten in Niedersachsen in der Nazi-Zeit.
Das Landessozialamt sicherte zu, alle Akten für die Bewahrung zur Verfügung zu stellen. Hunderte Akten aus der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg von 1933 bis 1946 wurden unter einer Kellertreppe im Hauptgebäude gefunden. Die Beschäftigten aller Niedersächsischen Landeskrankenhäuser wurden angewiesen, Akten mit Bezug zur »Euthanasie« bis Ende März 1983 zu melden. Bereits im April 1983 gab das Lüneburger Haus seine Akten an das Landesarchiv ab. Dabei hieß es zunächst noch:
Im Jahr 1983 sagt das Landessozialamt
von Niedersachsen:
Wir wollen alle Akten zum Kranken-Mord
in der Nazi-Zeit aufheben.
Die Akten aus den Anstalten in Niedersachen sollen in ein Archiv.
In einem Archiv sammelt man alte Akten.
So kann man die Akten für die Forschung nutzen.
Das ist neu.
Vor dem Jahr 1983 sagt man:
Die Akten von Kranken aus der Nazi-Zeit sind
nicht wichtig.
Die Akten muss man nicht aufheben.
Viele Akten können weg.
In der Anstalt in Lüneburg gibt es
viele Akten aus der Nazi-Zeit.
Die Akten sind unter einer Keller-Treppe versteckt.
Im April 1983 gibt die Anstalt in Lüneburg
die Akten ins Archiv.
»Krankengeschichten sind grundsätzlich von der Überführung [ins Archiv] auszunehmen.«
Brief des Landessozialamtes an die Niedersächsischen Landeskrankenhäuser vom 22.4.1983.
ArEGL.
Im April 1983 sagt
das Landessozialamt Niedersachsen noch:
Kranken-Geschichten aus der Nazi-Zeit sollen nicht ins Archiv.
Das steht in diesem Brief vom April 1983.
Nachdem das Ausmaß der Verbrechen endlich sichtbar wurde, änderte sich im Juli 1984 die Bewertung von Krankengeschichten aus der Zeit des Nationalsozialismus.
»Die Krankenakten […] werden von den Archiven im Interesse der medizinischen Forschung total übernommen.«
Brief des Landessozialamtes Niedersachsen an die Niedersächsischen Landeskrankenhäuser vom 30.7.1984.
ArEGL 19.
Im Juli 1984 weiß man:
Es gibt sehr viele Verbrechen in der Nazi-Zeit.
Viele Kranke sind Opfer von den Nazi-Verbrechen.
Darum sagt das Landessozialamt Niedersachen:
Kranken-Geschichten aus der Nazi-Zeit sind wichtig.
Diese Akten muss man aufheben.
Die Kranken-Akten aus der Nazi-Zeit kommen
in ein Archiv.
So kann man sie für die Forschung nutzen.
Das steht in diesem Brief vom Landessozialamt
vom 30. Juli 1984.
Der Brief geht an alle Krankenhäuser und Anstalten in Niedersachsen.
Bis 2013 wurden die Namen der Opfer nicht veröffentlicht. Angehörige sollten geschützt werden. Es sollte nicht bekannt werden, dass ein Mitglied ihrer Familie einmal in einer Psychiatrie war.
Seit dem Jahr 1983 gibt es Forschung
über die Nazi-Verbrechen in Anstalten.
Aber keiner schreibt
die Namen von den Opfern auf.
Man will damit
die Familien von den Opfern schützen.
Keiner soll wissen,
dass ein Familien-Mitglied in einer Anstalt war.
Das ändert sich erst ab dem Jahr 2013.