ERMITTELN UND BEWERTEN

Auszug aus dem Fragebogen der britischen Militärregierung zur Entnazifizierung von Max Bräuner.
NLA Hannover Nds. 171 Lüneburg Nr. 29889.
Carola Kleim füllte den Fragebogen der britischen Militärregierung für die politische Überprüfung von Max Bräuner aus. Die Sonderzuwendungen für seine Beteiligung am Krankenmord unterschlug sie. Seine Arbeit als Beisitzer für das Erbgesundheitsgericht blieb ebenfalls unerwähnt. Seine Aufgaben für das Rassenpolitische Amt wurden verharmlost.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bestimmen englische Soldaten in Lüneburg.
Sie wollen wissen:
• Wer ist ein Nazi und wer nicht?
• Was haben die Personen
in der Nazi-Zeit gemacht?
Darum haben die Engländer
einen Fragebogen gemacht.
Viele Deutsche müssen den Fragebogen ausfüllen.
Das ist der Fragebogen von Max Bräuner.
Seine Mitarbeiterin Carola Kleim füllt
den Fragebogen für ihn aus.
Sie lässt viele wichtige Infos über Max Bräuner weg.
Zum Beispiel:
• seine Arbeit als Richter.
• seine Belohnung für den Kranken-Mord.
Carola Kleim schreibt auch:
Max Bräuner leitet das Rassen-Politische Amt.
Aber das hat er sehr wenig gemacht.
Carola Klein lügt.
Denn das stimmt nicht.
Am 24. August 1945 wurden Max Bräuner und Wilhelmine Wolf als einzige Beschäftigte aus ihrem Dienst in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg entlassen. Mitglieder der britischen Sicherheitspolizei machten sie für die katastrophalen Zustände auf den Stationen verantwortlich. Den Arzt Rudolf Redepenning hielten die Briten für unverdächtig und unbelastet. Er wurde der neue Ärztliche Direktor.
Im August 1945 kommt die englische Polizei
in die Anstalt nach Lüneburg.
Die englischen Polizisten sind geschockt,
wie schlecht es den Kranken hier geht.
Max Bräuner und Wilhelmine Wolf bekommen
sofort Arbeits-Verbot.
Die Engländer entlassen die beiden.
Aber die beiden sind die einzigen,
die aufhören müssen.
Alle anderen Ärzte und Pfleger arbeiten weiter.
Rudolf Redepenning macht die Aufgaben
von Max Bräuner.
Die Engländer denken:
Rudolf Redepenning ist kein Nazi.
Er hat bestimmt nicht mitgemacht.

Schreiben des Oberpräsidenten der Provinz Hannover (Georg Andreae) vom 24.8.1945.
NLA Hannover Nds. 300 Acc. 2005/128 Nr. 16.
RUDOLF REDEPENNING (1883 – 1967)

Lüneburger Post vom 28.12.1945.
ArEGL.

Rudolf Redepenning, um 1955.
ArEGL 151.

Brief von Rudolf Redepenning an das Landgericht Frankfurt am Main vom 26.10.1962.
ArEGL.
Niemand zog in Betracht, dass sich Rudolf Redepenning an den Verbrechen mitschuldig gemacht haben könnte und sich vor allem deshalb nicht am zweiten Ermittlungsverfahren beteiligte. Er schob Gedächtnislücken und Erkrankungen vor.
Alle denken:
Rudolf Redepenning hat nicht mitgemacht
bei den Nazi-Verbrechen.
Aber das stimmt nicht.
Er hat mitgemacht bei Zwangs-Sterilisationen und beim Kranken-Mord
Darum macht er bei der Prüfung vom Staatsanwalt nicht gut mit.
Er sagt,
• er kann sich an viele Dinge nicht erinnern.
• er war krank.
Das steht in diesem Brief von Rudolf Redepenning an das Landesgericht aus dem Jahr 1962.
Aber es stimmt nicht, was in dem Brief steht.
Rudolf Redepenning will nicht,
dass die Wahrheit rauskommt.


Original-Schachtel für das Bundesverdienstkreuz am Bande mit Ernennungsurkunde, 1958. Eine vergleichbare Urkunde erhielt Rudolf Redepenning.
ArEGL 203.
Für seine Beteiligung am Wiederaufbau des Anstaltswesens erhielt Rudolf Redepenning im Dezember 1958 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss das Bundesverdienstkreuz am Bande. Damals war nicht öffentlich bekannt, dass er an Medizinverbrechen und Krankenmorden beteiligt gewesen war. Rudolf Redepenning wurde diese Auszeichnung nie aberkannt.
Im Dezember 1958 bekommt Rudolf Redepenning einen Preis.
Der Preis ist für seine Arbeit in der Anstalt
nach dem Zweiten Weltkrieg.
Der Preis ist vom Bundespräsidenten
von Deutschland.
Es ist der wichtigste Preis in Deutschland.
Der Preis heißt: Bundesverdienst-Kreuz.
Das ist eine Schachtel für das Bundesverdienst-Kreuz und eine Urkunde.
Sie sind aus dem Jahr 1958.
Die Schachtel und die Urkunde sind nicht
von Rudolf Redepenning.
Sie sind von einer anderen Person.
Sie sind hier stellvertretend.
Die Schachtel ist leer.
Wir wollen damit zeigen:
Rudolf Redepenning hat den Preis nicht verdient.
Denn er hat mitgemacht beim Kranken-Mord
in der Nazi-Zeit.

Willi Baumert als Ärztlicher Direktor des Landeskrankenhauses Königslutter, etwa 1964.
NLA Hannover Nds. 300 Acc. 2005/128 Nr. 4.
Viele an den Verbrechen Beteiligte arbeiteten nach kurzer Unterbrechung in der Nachkriegszeit weiter. Margret Dehlinger kehrte 1949 als Oberärztin an das Städtische Krankenhaus Lüneburg zurück. Hans Rohlfing blieb bis zu seinem Ruhestand im Gesundheitsamt. Als Gefängnisarzt für das Landgericht und als Vertrauensarzt für die Krankenversicherungen genoss er hohes Ansehen. Willi Baumert machte als ehemaliger Leiter der »Kinderfachbateilung« im Landeskrankenhaus Königslutter erfolgreich Karriere. 1958 wurde er dort Ärztlicher Direktor.
Nach der Nazi-Zeit geht vieles so weiter wie vorher.
Die Mörder arbeiten weiter.
Die Ärzte arbeiten weiter als Ärzte.
Und Pfleger bleiben Pfleger.
Einige Ärzte und Pfleger sind auch nach
der Nazi-Zeit sehr erfolgreich:
• Margret Dehlinger wird Oberärztin.
• Hans Rohlfing bleibt Amtsarzt, Gefängnis-Arzt
und Vertrauens-Arzt für Kranken-Kassen.
• Willi Baumert wird Ärztlicher Direktor
von der Anstalt in Königslutter.

Vernehmungsprotokoll von Günter Schulz vom 17.10.1945.
Arhiv Jugoslavije Beograd Inv. Nr. 13093.
Ärztinnen und Pflegekräfte wurden von der britischen Militärpolizei zu den Morden an Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern befragt, die ab 1943 im Städtischen Krankenhaus Lüneburg verübt worden waren. Es lagen mehrere Zeugenaussagen vor. Der Arzt Günter Schulz wurde danach nach Belgrad ausgeliefert und saß dort in Haft. Er machte eine Aussage.
In der Nazi-Zeit hat man Zwangs-Arbeiter
im normalen Krankenhaus in Lüneburg ermordet.
Nach der Nazi-Zeit untersuchen die Engländer
diese Morde.
Sie befragen Ärzte und Pfleger:
• Was habt ihr gesehen?
• Welche Verbrechen sind passiert?
Das ist ein Protokoll von einer Befragung
im Oktober 1945.
Darin steht, was der Arzt Günter Schulz den Engländern erzählt hat.
Er sagt:
Ausländische Kranke wurden ermordet.
Mit einer Spritze.
Er sagte der Pflegerin: Mach das.
Sie gab dann die Spritze.
Danach starben die Kranken.
Im Oktober 1946 fand im Gefängnis in Belgrad eine zweite Befragung von Günter Schulz statt. Dort kam es vor dem Militärgericht zu einem Prozess. Es gelang den Angeklagten Helmut Bock, Günter Schulz und Margarete Dethlefsen nicht, den mittlerweile verstorbenen Ärztlichen Direktor Adolf Wilke allein für den Mord verantwortlich zu machen.
Im Oktober 1946 gibt es noch eine Befragung.
Die Befragung ist vor Gericht.
Diese Ärzte und Pfleger müssen vor Gericht:
• Die Pflegerin Margarete Dethlefsen
• der Arzt Helmut Bock.
• der Arzt Günter Schulz.
• der Chef-Arzt Adolf Wilke.
Das ist ein Protokoll von der Befragung vor Gericht.
In dem Protokoll steht,
was der Arzt Günter Schulz gesagt hat.

Auszug aus dem Vernehmungsprotokoll von Günter Schulz vom 31.10.1946.
Arhiv Jugoslavije Beograd Inv. Nr. 13093.

Lüneburger Landeszeitung vom 22.11.1946, S. 3.
StadtALg, 8.2-LLA-B, 276.
Die Pflegerin Margarete Dethlefsen gestand die Taten und belastete die Ärzte schwer. Die Gabe einer Überdosis Morphium mit Todesfolge wurde von der »War Crime Commission« der Vereinten Nationen als Kriegsverbrechen bewertet. Rechtliche Grundlage waren die Haager Landkriegsordnung (1907) und das Kontrollratsgesetz Nr. 10 (1945). Helmut Bock, Günter Schulz und Margarete Dethlefsen wurden daraufhin am 5. November 1946 zum Tod verurteilt. Das Urteil wurde elf Tage später vollstreckt.
Die Pflegerin Margarete Dethlefsen sagt
vor Gericht:
Ich habe Kranke ermordet.
Ich habe den Kranken
zu viel Schmerz-Mittel gegeben.
Die Ärzte haben mir die Anweisung gegeben.
Diese Ärzte sind:
• Günter Schulz
• Helmut Bock
• Adolf Wilke
Das Gericht glaubt Margarete Dethlefsen.
Margarete Dethlefsen und die 3 Ärzte bekommen die Todes-Strafe.
Sie werden am 5. November 1946
in Belgrad hingerichtet.
Das steht in diesem Bericht
in der Lüneburger Landeszeitung.
Da sind Margarete Dethlefsen und
die 3 Ärzte schon tot.

Arhiv Jugoslavije Beograd Inv. Nr. 13093.
Bei den Ermittlungen zum Mord an Erkrankten ausländischer Herkunft konnten 34 Personen namentlich benannt werden, die im Städtischen Krankenhaus Lüneburg ermordet worden waren:
JUGOSLAWIEN
Babic, Blagoje
Ubinovel [ohne Namensprüfung]
Babic, Gjuro Petrov
Sudar, Bogdan
Milivojac, Stojan
Vidovic, Milan
Cikic, Dragilin
Cicic, Uros
Lokvić/Lokušević, Duran [ohne Namensprüfung]
RUSSEN
Zurk, Sven [ohne Namensprüfung]
Senkowetz, Johann
Milevan, Beljrus [ohne Namensprüfung]
Vojšenko, Frosja [ohne Namensprüfung]
Jannjuk, Fedor
Kula, Valdemar [ohne Namensprüfung]
Kolb, Theodor
Kudin, Peter
Teslenko, Kusima
Onitschuk, Wasily
Bodnar, Wasyl
Preytschenko, Michail
Varonska, Hana [ohne Namensprüfung]
Tschuba, Wasyli
Matuck, Maria
Kutscher, Iwan
Antein, Kosta [ohne Namensprüfung]
Ehušnjivik, Marija [ohne Namensprüfung]
Belons, Wassily
POLEN
Bialy, Wladyslaw
Premas, Helene
Tabat, Valentin
Sakubek, Sabina
TSCHECHIEN
Domeika, Elena
BELGIEN
Baert, Frans Hilaire
In der Nazi-Zeit wurden Zwangs-Arbeiter
in Lüneburg ermordet.
Sie wurden im normalen Krankenhaus ermordet.
Nach der Nazi-Zeit untersucht die englische Polizei die Morde.
Sie befragt Ärzte und Pfleger
vom normalen Krankenhaus.
Man findet die Namen
von 34 ermordeten Zwangs-Arbeitern raus:
Blagoje Babic
Ubinovel
Gjuro Petrov Babic
Bogdan Sudar
Stojan Milivojac
Milan Vidovic
Dragilin Cikic
Uros Cicic
Duran Lokvić/Lokušević
Sven Zurk
Johann Senkowetz
Beljrus Milevan
Frosja Vojšenko
Fedor Jannjuk
Valdemar Kula
Theodor Kolb
Peter Kudin
Kusima Teslenko
Wasily Onitschuk
Wasyl Bodnar
Michail Preytschenko
Hana Varonska
Wasily Tschuba
Maria Matuck
Iwan Kutscher
Kosta Antein
Marija Ehušnjivik
Wassily Belons
Wladyslaw Bialy
Helene Premas
Valentin Tabat
Sabina Sakubek
Elena Domeika
Frans Hilaire Baert

Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft Hannover an die Kriminalpolizei Lübeck vom 22.5.1948.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3.
Bereits im Oktober 1945 erstattete Rechtsanwalt Hans Bolenius Anzeige gegen Max Bräuner und Willi Baumert. Bolenius verdächtigte beide, in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg Kinder ermordet zu haben. So auch Ulf Quadfasel, den Sohn seiner Ehefrau Margret. Erst 1948 wurde die staatsanwaltschaftliche Ermittlung aufgenommen.
Hans Bolenius ist Anwalt.
Er hat einen Stiefsohn.
Der Stiefsohn heißt Ulf Quadfasel.
Im Jahr 1945 sagt Hans Bolenius:
Die Ärzte in der Anstalt in Lüneburg haben
Ulf ermordet.
Darum macht Hans Bolenius eine Anzeige
gegen Max Bräuner und Willi Baumert.
Aber keiner glaubt Hans Bolenius.
Es passiert lange Zeit nichts.
Erst im Jahr 1947 untersucht man
die Morde in der Anstalt.
Aber die Strafen für die Mörder sind jetzt anders.
Die Strafen sind nicht mehr hoch.
Oft gibt es keine Strafen mehr für die Mörder.
1952 wurde Hans Heinze (ehemaliger Gutachter beim »Reichsausschuss«) vorzeitig aus dem Straflager entlassen und ging nach Westdeutschland. 1953 wurde er wieder im Staatsdienst eingestellt. Ein Jahr später wurde er Leiter der neu eröffneten Kinder- und Jugendpsychiatrie Wunstorf. Im Oktober 1960 ging er vorzeitig in Pension. Aufgrund eines Ermittlungsverfahrens wegen Mordes wurde die Auszahlung seines Ruhegehaltes 1961 eingestellt. 1965 legte er ein Attest vor, das ihm bescheinigte, nicht in der Lage zu sein, »zu irgendwelchen Fragen verantwortlich Stellung zu nehmen und längere Unterredungen körperlich durchzuhalten.« Daraufhin wurden die Ermittlungen gegen ihn eingestellt, obwohl seine Beteiligung an der »Kinder-Euthanasie« eindeutig bewiesen war.
Hans Heinze ist in der Nazi-Zeit der Chef
von der Kinder-Fachabteilung Görden.
Und er gehört zum Reichsausschuss.
Er ist verantwortlich für viele Morde an Kindern
in der Nazi-Zeit.
Nach der Nazi-Zeit ist Hans Heinze
in einem Straflager für Nazis.
Er kommt nach 6 Jahren frei.
Er geht nach Niedersachsen
und arbeitet wieder als Arzt.
Nach 2 Jahren ist Hans Heinze Chef von der Anstalt für Kinder und Jugendliche in Wunstorf.
Er leitet die Anstalt bis zum Jahr 1960.
Dann geht er in Rente.
Ein Jahr später gibt es eine Untersuchung
vom Staatsanwalt.
Man untersucht die Morde an Kindern
in der Nazi-Zeit.
Es gibt Beweise gegen Hans Heinze.
Denn er hat viele Kinder ermordet.
Aber Hans Heinze muss nicht vor Gericht.
Er sagt:
Ich bin zu krank.
Ich kann nicht vor Gericht.
Ich kann keine Fragen beantworten.
Das Gericht glaubt ihm.
Im Jahr 1966 ist die Untersuchung zu Ende.
Hans Heinze bekommt keine Strafe.
Das ist ein Foto von Hans Heinze
mit seinen Enkelkindern.
Das Foto ist aus dem Jahr 1965.
Im gleichen Jahr sagt Hans Heinze:
Ich kann nicht vor Gericht.
Ich bin zu krank.
Aber auf dem Foto sieht er nicht krank aus.
Vielleicht hat er gelogen.
Vielleicht war er nicht krank.

Das Familienfoto aus dem Jahr 1965 von Hans Heinze beim Spiel mit zwei Enkelkindern lässt den schlechten Gesundheitszustand nicht erkennen, der ihm in Gutachten bescheinigt worden war.
Privatbesitz Hilde Winkelmann | Arbeitskreis Stolpersteine Rehburg-Loccum.
Vernehmung von Marie-Luise Heusmann vom 3.11.1947.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3.
1947 wurden alle Beschäftigten zu den Vorkommnissen in Lüneburg befragt. Nahezu wortgleich antworteten sie, dass es in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg keinen Krankenmord gegeben habe. Die hohe Zahl an Todesfällen erklärten sie durch die schlechte Versorgungslage, später dann durch viele Bombenopfer aus Hamburg. Der Vergleich der Vernehmungsprotokolle zeigt, dass die Aussagen abgesprochen waren. Die Ermittelnden ließen sich täuschen.
Im Jahr 1947 untersucht der Staatsanwalt
die Kranken-Morde.
Man befragt die Mitarbeiter von der Anstalt
in Lüneburg.
Man fragt die Mitarbeiter:
Gibt es in der Nazi-Zeit Verbrechen in der Anstalt?
Fast alle Mitarbeiter sagen: Nein.
Es gibt in der Nazi-Zeit keine Verbrechen
in der Anstalt.
Der Krieg ist schuld an den vielen Toten
in der Anstalt.
Die Antworten von den Mitarbeitern sind
fast alle gleich.
Die Mitarbeiter lügen.
Denn sie wollen keine Strafe bekommen.
ULF QUADFASEL (1940 – 1943)

Margret Quadfasel mit Karla Rust, Bremen, 27.8.1939.
Privatbesitz Karla Reinhart.
Zur Überprüfung des Anfangsverdachts wurden am 31. Mai 1948 zwei Ärzte aus den Heil- und Pflegeanstalten Göttingen und Wunstorf beauftragt, die Todesursachen von 20 Kindern anhand der Einträge in den Krankenakten zu überprüfen. Sie kamen zu folgendem Ergebnis: Es kann nicht nachgewiesen werden, dass der Tod gewaltsam herbeigeführt worden ist. Daraufhin wurden die Ermittlungen 1949 eingestellt.
Im Jahr 1948 überprüft man die Anstalt in Lüneburg.
2 Ärzte aus den Anstalten in Göttingen und Wunstorf machen die Prüfung.
Sie lesen 20 Kranken-Akten aus der Anstalt
in Lüneburg.
Sie prüfen:
• Wie hat man die Kinder behandelt?
• Gibt es Zeichen für Gewalt gegen Kinder?
• Gibt es Zeichen für einen Mord an Kindern?
Die 2 Ärzte finden keinen Beweis für die Morde
in den Kranken-Akten.
In keiner Kranken-Akte steht:
Das Kind wurde ermordet.
Es gibt keine Beweise für den Kranken-Mord
an Kindern.
Darum hört man im Jahr 1949 mit der Prüfung auf.

Brief der Oberstaatsanwaltschaft Hannover an die Ärzte Berger und Gerson vom 31.5.1948.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3.

Auszug aus dem ärztlichen Gutachten von Berger an die Oberstaatsanwaltschaft Hannover vom 1.7.1948.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3.
»Ich komme zu dem Schluss, dass aus den 20 mir übersandten Krankengeschichten der in Lüneburg verstorbenen Kinder nicht geschlossen werden kann, dass der Tod der Kinder durch Einwirkung von außen herbeigeführt oder beschleunigt wurde.«
Die 2 Ärzte sagen:
In den Kranken-Akten von den Kindern ist
nichts auffällig.
Mord ist nicht wahrscheinlich.

MTV-Halle, Lindenstraße 30 in Lüneburg, etwa 1965.
Privatbesitz Beckmann | ArGW.

Karl Brandt (stehend) bei der Urteilsverkündung zum Abschluss des Nürnberger Ärzteprozesses, 20. August 1947.
Kopie ArEGL.
Während der ersten Untersuchungen zu den Lüneburger Krankenmorden fand in Lüneburg von September bis November 1945 der Bergen-Belsen-Prozess statt. Außerdem wurden von Oktober 1945 bis April 1949 weitere 13 »Nürnberger Prozesse« geführt. Nur einer dieser Prozesse bezog sich auf den Krankenmord im Deutschen Reich. Der Mord in »Kinderfachabteilungen« und an Erkrankten ausländischer Herkunft spielte dabei eine untergeordnete Rolle. Im Zentrum stand die »Aktion T4«.
Nach der Nazi-Zeit gibt es in Lüneburg
einen Gerichts-Prozess.
Der Prozess ist gegen die Mörder
im KZ Bergen-Belsen.
Zur gleichen Zeit gibt es Untersuchungen
zum Kranken-Mord in der Anstalt in Lüneburg.
Aber für den Kranken-Mord interessiert sich keiner.
Es gibt 13 Gerichts-Prozesse wegen
dem Kranken-Mord.
Aber bei den Prozessen geht es nicht
• um den Mord in Kinder-Fachabteilungen.
• um den Mord an ausländischen Kranken.
BERGEN-BELSEN-PROZESS (17.9. – 17.11.1945)
Der erste Kriegsverbrecher-Prozess auf deutschem Boden wurde in der Turnhalle des Lüneburger MTV durchgeführt. Er stieß international auf großes Interesse. Im Mittelpunkt standen die Verbrechen im Kriegsgefangenen- und Konzentrationslager Bergen-Belsen. Mitverhandelt wurden auch Taten im KZ Auschwitz-Birkenau. Damit neben den 45 Angeklagten auch rund 200 Journalisten und Prozessbeobachter Platz fanden, wurde die MTV-Halle umgebaut. Dieses Bild entstand wenige Tage vor Prozessbeginn.
BERGEN-BELSEN-PROZESS
In der Nazi-Zeit gibt es im KZ in Bergen-Belsen
viele Verbrechen.
Zum Beispiel: Mord.
Nach der Nazi-Zeit kommen die Täter
von den Verbrechen vor das Gericht in Lüneburg.
Es gibt einen Prozess gegen die Täter.
Man nennt das auch: Kriegsverbrecher-Prozess.
In Lüneburg gibt es den ersten Kriegsverbrecher-Prozess nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland.
Menschen aus der ganzen Welt wollen
beim Prozess dabei sein.
Zum Beispiel: Reporter.
Das Gericht in Lüneburg ist zu klein
für so viele Menschen.
Darum macht man den Prozess in einer Turnhalle.
Tischler bauen die Turnhalle extra um
für den Prozess.
Das sieht man auf diesem Foto.
Das andere Foto zeigt den Gerichts-Prozess.
Man sieht die Angeklagten vom Prozess.
Beide Fotos sind vom September 1945.

Tischlerarbeiten in der MTV-Turnhalle. Ein Tischler montiert die Sitze.
Fotograf Sgt. Wilkes.
IWM BU 10369.

45 Angeklagte im Bergen-Belsen-Prozess, 17.9.1945. Der ehemalige Lagerkommandant Josef Kramer, der mit der Nummer 1 gekennzeichnet ist, ist in der unteren linken vorderen Ecke zu sehen.
IWM HU 59545.
STRAFVERFOLGUNG ZU BRANDENBURG
STRAFVERFOLGUNG ZU PIRNA-SONNENSTEIN

In der hinteren Reihe ganz rechts sitzt Paul Nitsche, stehend der Arzt Ernst Leonhardt, der seiner Hinrichtung durch Selbstmord entkam. Der Sechste von rechts ist der Krankenpfleger Gäbler, der am selben Tag wie Nitsche hingerichtet wurde.
BArch Bild 183-H26186.
STRAFVERFOLGUNG ZU HADAMAR

Vernehmung der Oberschwester Irmgard Huber, Hadamar, 4.5.1945. Fotograf Troy A. Peters, US Army.
USHMM, Nr. 73720.

Zeitungsbericht »Beihilfe zur Tötung in 260 Fällen« in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 11.7.1950, S. 2.
ArEGL.
Das ist ein Zeitungs-Bericht vom 11. Juli 1950
über den Gerichts-Prozess.
Im Bericht steht:
Ludwig Geßner, Georg Andreae und Paul Fröhlich werden angeklagt.
Denn sie haben mitgemacht beim Mord
von 260 Kranken.
Nach 3 Wochen entscheidet das Gericht:
Geßner, Andreae und Fröhlich bekommen
keine Strafe.
Nur drei Wochen später endete der Prozess mit ihrem Freispruch. Er wurde mit der Persönlichkeit der Angeklagten und der damaligen »außergewöhnlichen Lage« begründet.
Das ist ein Zeitungs-Bericht vom 31. Juli 1950.
Im Bericht steht:
Der Richter sagt:
Ludwig Geßner, Georg Andreae und Paul Fröhlich haben nichts falsch gemacht.
Sie waren in einer besonderen Lage.
Darum bekommen sie keine Strafe.

Zeitungsbericht »Freisprüche im Euthanasie-Prozeß« in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 31.7.1950.
ArEGL.
»Sämtliche drei Angeklagte werden auf Kosten der Staatskasse freigesprochen!«
Dieser Satz steht in der Zeitung:
»Sämtliche drei Angeklagte werden auf Kosten der Staatskasse freigesprochen!«
Der Satz heißt:
Alle 3 Angeklagten sind frei.
Sie müssen kein Geld
für den Gerichts-Prozess bezahlen.
Das Geld bezahlt der Staat.

Auszug aus der Mitschrift zur Vernehmung von Max Bräuner am 30. November 1961 vor dem Untersuchungsrichter, Landgericht Frankfurt am Main.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3.

Brief der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main an die Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 27.6.1962.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3/1.
Am 30. November 1961 fragt ein Richter Max Bräuner
nach den Kranken-Morden in der Nazi-Zeit.
Max Bräuner gibt zu:
In der Anstalt in Lüneburger sind viele Kinder ermordet worden.
Und ich habe mitgemacht bei den Morden.
In diesem Text steht, was Max Bräuner gesagt hat.
Das ist ein Brief aus dem Jahr 1962.
Der Brief ist vom Staatsanwalt aus Frankfurt.
Er schreibt an den Staatsanwalt aus Lüneburg.
In dem Brief steht:
In der Anstalt Lüneburg gab es
in der Nazi-Zeit viele Kranken-Morde.
Das muss man neu untersuchen.
»Ich möchte einmal darstellen, aus welchem Grunde es zur Schaffung der Kinderfachabteilung in Lüneburg kam. Eines Tages wurde ich von Hannover aus angefragt […]. Bei dieser Anfrage wurde erkennbar, dass die Möglichkeit einer Euthanasie eingeschlossen sei. Ich habe aus noch darzulegenden Gründen nach reiflicher Überlegung zugesagt.«
Aus der Vernehmung von Max Bräuner am 30. November 1961 vor dem Untersuchungsrichter, Landgericht Frankfurt am Main.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3.
Am 30. November 1961 sagt Max Bräuner:
In der Nazi-Zeit gab es eine Kinder-Fachabteilung
in der Anstalt in Lüneburg.
Dafür gab es gute Gründe.
Die Idee dafür kam vom Landessozialamt Hannover.
VERNEHMUNG VON MAX BRÄUNER
Max Bräuner wurde noch mehrere Male zur Vernehmung vorgeladen. Bei seiner Vernehmung am 11. Dezember 1962 begründete er ausführlich, warum er der Einrichtung einer »Kinderfachabteilung« zugestimmt hatte. Er behauptete, er hätte es zum Wohlergehen der Anstalt gemacht. Er hatte auch kein schlechtes Gewissen. Er behauptete, er hätte damals gedacht, alles sei rechtmäßig. Er tat so, als sei er getäuscht worden und übernahm keine Verantwortung.
VERNEHMUNG VON MAX BRÄUNER
Max Bräuner muss oft Fragen beantworten.
Der Staatsanwalt will von ihm wissen:
Warum gibt es in der Nazi-Zeit
eine Kinder-Fachabteilung in Lüneburg?
Max Bräuner sagt:
Die Nazis wollten die Anstalt in Lüneburg schließen.
Die Anstalt sollte eine Schule werden.
Die Anstalt konnte nur bleiben,
weil es eine Kinder-Abteilung gab.
Max Bräuner sagt auch:
Ich dachte, der Kranken-Mord ist erlaubt.

Vernehmung von Max Bräuner vom 11.12.1962.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3/1.
»Ich muss noch hinzufügen, dass schon jahrelang vorher immer erwogen wurde, die Lüneburger Anstalt zu einer Gauschule, jedenfalls für Parteizwecke in Anspruch zu nehmen. Ich versprach mir also mit dem Reichsausschuss im Hintergrund ein gewichtiges Argument gegen diese Parteipläne. […] Ich habe damals der Einrichtung einer KFA [Kinderfachabteilung] zugestimmt, weil ich der Ansicht war, die geplanten Maßnahmen seien rechtmäßig.«
Aus der Vernehmung von Max Bräuner vom 11.12.1962, S. 2 | 8.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3/1.
Das sagt Max Bräuner im Dezember 1962:
Ich wollte die Anstalt in Lüneburg retten,
damit Kranke dort eine gute Behandlung bekommen.
Ich wollte nicht,
dass die Nazis die Anstalt für etwas anderes nutzen.
Zum Beispiel: für Büros von der Nazi-Partei.
Um die Anstalt zu retten, brauchte ich einen Grund.
Der Grund war:
Wir machen in der Anstalt
eine Kinder-Fachabteilung.
Dann können hier kranke Kinder ermordet werden.
Das fanden die Nazis gut.
So konnte die Anstalt bleiben.

Vernehmung von Willi Baumert vom 17.12.1962.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3/1.
VERNEHMUNG VON WILLI BAUMERT
Als die Ermittlungen gegen Willi Baumert wieder aufgenommen wurden, war er bereits sechs Jahre Ärztlicher Direktor des Landeskrankenhauses Königslutter und Vorsitzender des Verbandes der niedersächsischen Anstaltsärzte und Psychiater. Im Dezember 1962 gab er zu, hundertfach Kinder ermordet zu haben. Er übernahm keine Verantwortung für seine Taten. Er sagte, er habe auf Anweisung von oben gehandelt. Außerdem verklärte er die Morde als Dienst an der Wissenschaft.
VERNEHMUNG VON WILLI BAUMERT
Nach der Nazi-Zeit ist Willi Baumert Chef
von der Anstalt Königslutter.
Er ist auch Chef von einem Berufs-Verband.
In dem Berufs-Verband sind alle Anstalts-Ärzte
in Niedersachsen Mitglied.
In dieser Zeit weiß der Staatsanwalt schon:
Willi Baumert ist ein Mörder.
Denn in der Nazi-Zeit macht er mit
beim Kinder-Mord.
Der Staatsanwalt fragt Willi Baumert oft
nach den Morden.
Aber Willi Baumert gibt die Morde nicht zu.
Er sagt: Ich bin kein Mörder.
Erst im Dezember 1962 sagt Willi Baumert:
Es stimmt, ich habe Kinder ermordet.
Aber ich habe nur das gemacht,
was die Nazis mir gesagt haben.
Die Morde sind nicht meine Schuld.
Willi Baumert sagt auch:
Die Morde waren für die Forschung.
»Mir wird vorgehalten, dass ich im Krankenblatt des Wilhelm Schaffrath den Jungen als ›lebensunwert‹ bezeichnet habe. Dieses Wort gehört nicht zu meinem Sprachschatz. Es kann natürlich sein, dass ich es gelegentlich gebraucht habe. […] Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich in dieser Angelegenheit ohne mein Zutun verwickelt worden bin. Ich habe die Anordnungen zur Einschläferung von Kindern immer ungern und auch nur deshalb gegeben, weil ich mich an die vom Reichsausschuss erteilte Anweisung gebunden gefühlt habe. Es war eine sicherlich sehr unangenehme Tätigkeit, ich habe aber nicht das Gefühl gehabt, etwas verbotenes zu tun.«
Aus der Vernehmung von Willi Baumert vom 17.12.1962, S. 8.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3/1.
Das sagt Willi Baumert am 17. Dezember 1962:
Ich bin unschuldig.
Die Nazis haben mir den Auftrag
für die Morde gegeben.
Ich musste den Auftrag erfüllen.
In der Nazi-Zeit war der Auftrag nicht verboten.
Die Morde waren erlaubt.
VERNEHMUNG VON DORA VOLLBRECHT
Nachdem Dora Vollbrecht am 22. Mai 1962 bei einer Befragung des Untersuchungsrichters gelogen hatte, quälte sie ihr schlechtes Gewissen. Sie vertraute sich einem Bekannten an, der sie davon überzeugte, die Wahrheit zu sagen. Daraufhin machte sie am 4. Juni 1962 eine neue Aussage, in der sie ihre Beteiligung am Mord in der Lüneburger »Kinderfachabteilung« genau beschrieb.
VERNEHMUNG VON DORA VOLLBRECHT
In der Nazi-Zeit ist Dora Vollbrecht Pflegerin
in der Kinder-Fachabteilung in Lüneburg.
Im Jahr 1962 muss sie dem Staatsanwalt
Fragen beantworten.
Erst lügt sie.
Sie sagt:
Ich erinnere mich an keine Morde.
Den Kindern ging es immer gut.
Eine Woche später sagt sie dann die Wahrheit.
Denn sie hat ein schlechtes Gewissen.
Sie kann nicht mehr lügen.
Sie gibt zu:
Ich bin eine Mörderin.
Sie beschreibt genau,
was sie bei den Morden gemacht hat.

Vernehmung von Dora Vollbrecht vom 4.6.1962.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3/1.
»Ich möchte heute sagen, dass diese Kinder nicht wussten, wozu sie am Leben waren. Ich meine, dass diese Kinder geistig unter dem Tier standen. […] Wenn ich gefragt werde, wie mir zumute war, als Dr. Bräuner mir sagte, was meine Aufgabe sein würde, so muss ich sagen, ich bin ein Mensch, der alles runterschluckt und nichts sagen kann. […] Ich habe auch nicht gewagt, nach der Belehrung […] den Weisungen der Ärzte nicht nachzukommen. […] Gerne habe ich das nicht getan, […]. […] Ich bin kein Mensch, der sich traut, Vorgesetzten zu widersprechen. Das kann ich nicht. Das kann ich noch nicht einmal bei meinem Bruder.«
Vernehmung von Dora Vollbrecht vom 4.6.1962, S. 5 | 8.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3/1.
Das sagt Dora Vollbrecht am 4. Juni 1962:
Ich mache immer, was man mir sagt.
Ich widerspreche meinem Chef nicht.
Es fühlte sich falsch an, die Kinder zu töten
Aber ich habe es trotzdem gemacht,
weil mein Chef es mir gesagt hat.

Ärztliche Bescheinigung über Willi Baumert vom 19.1.1963.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3/1.
1966 wurden die Ermittlungen gegen Max Bräuner und Willi Baumert, 1980 gegen Dora Vollbrecht eingestellt. Alle drei legten ärztliche Bescheinigungen vor, die besagten, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage seien, gerichtlich verhandelt zu werden. Es kam daher zu keiner Anklage, und es gab nie einen Gerichtsprozess. Ihre Taten wurden nicht bestraft.
Im Jahr 1966 sind die Gerichts-Untersuchungen
für Max Bräuner und Willi Baumert zu Ende.
Es soll dann einen Gerichts-Prozess geben.
Aber sie haben eine Bescheinigung vom Arzt.
Darin steht:
Max Bräuner ist zu krank für einen Gerichts-Prozess.
Willi Baumert ist zu krank für einen Gerichts-Prozess.
Darum gibt es keine Gerichts-Prozesse.
Die beiden bekommen keine Strafe.
Im Jahr 1984 sind die Gerichts-Untersuchungen gegen Dora Vollbrecht zu Ende.
Sie hat auch eine Bescheinigung vom Arzt.
Sie ist auch zu krank für einen Gerichts-Prozess.
Sie bekommt keine Strafe.
Während der Ermittlungen gegen die Lüneburger Tatbeteiligten lief der Strafprozess gegen Werner Heyde am Landgericht Frankfurt am Main. Der Prozess fand in der Öffentlichkeit großes Interesse. Im Januar 1964 widmete ihm DER SPIEGEL auf den Seiten 28 bis 38 die Titel-Geschichte. Einen Monat später nahm sich Werner Heyde das Leben und entzog sich auf diese Weise einem Urteil.
Im Jahr 1964 gibt es in Lüneburg Gerichts-Untersuchungen gegen Mitarbeiter von der Anstalt.
Zur gleichen Zeit passiert das:
Werner Heyde kommt in Frankfurt vor Gericht.
Viele Zeitung schreiben über den Gerichts-Prozess.
In der Zeitschrift DER SPIEGEL gibt es 10 Seiten
über den Gerichts-Prozess.
Dann tötet sich Werner Heyde selbst.
Der Gerichts-Prozess endet.

DER SPIEGEL, Nr. 8, Januar 1964.
ArEGL 191.
DORA VOLLBRECHT (1906 – 1984)

Brief der Generalstaatsanwaltschaft Celle an den Oberstaatsanwalt über die in Hannover laufenden Verfahren zur »Kinder-Euthanasie« vom 19.7.1962.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3/1.
Das ist ein Brief aus dem Jahr 1962.
In dem Brief steht:
Es gibt ein Gerichts-Verfahren gegen die Ärzte
• Willi Baumert
• Hans Heinze
• Werner Catel
• Ernst Wentzler
Das Gericht prüft:
Haben die Ärzte beim Kranken-Mord
an Kindern mitgemacht.
KEINE STRAFVERFOLGUNG
STRAFVERFOLGUNG

Hannah Uflacker: Mutter und Kind. Gütersloh 1965.
KARRIEREN IN DER BRD UND IN DER DDR

Hans-Christoph Hempel: Säuglingsfibel. Leipzig 1970.
Hans-Christoph Hempel war ehemaliger Leitender Arzt der Universitätskinderklinik Leipzig und leitete in der DDR die Bezirks-Kinderklinik Karl-Marx-Stadt (Chemnitz). Gegen ihn fanden nie Ermittlungen statt, obwohl er in der Leipziger »Kinderfachabteilung« für die »Sonderbehandlung« der Kinder und Jugendlichen zuständig gewesen war. 1960 habilitierte er. 1969 veröffentlichte er als »Verdienter Arzt des Volkes« die »Säuglingsfibel«. Darin betonte er besonders die Vorteile der Krippenunterbringung von Kleinstkindern.
Hans-Christoph Hempel ist Arzt in der
Kinder-Fachabteilung an der Universität in Leipzig.
Er ermordet viele Kinder in der Nazi-Zeit.
Nach der Nazi-Zeit bleibt er in Ost-Deutschland.
Er wird Leiter von der Kinder-Klinik in Chemnitz.
Er wird Professor an der Universität.
Er ist sehr erfolgreich.
Keiner fragt ihn nach den Morden in der Nazi-Zeit.
Es gibt keine Untersuchung und
kein Gerichts-Verfahren gegen ihn.
Hans-Christoph Hempel schreibt ein Buch.
Das Buch heißt: Säuglingsfibel.
Das Buch ist ein Ratgeber.
Viele Leute kaufen das Buch.
Viele Familien benutzen das Buch.
Keiner weiß,
dass ein Kinder-Mörder das Buch geschrieben hat.