NFC zu E-K-01
ENTSCHEIDENDE EREIGNISSE
Bei den gesetzlichen Regelungen zur Unfruchtbarmachung und zur »Sterbehilfe« orientierte sich das Deutsche Reich an Entscheidungen im Ausland. Für die »Kinder-Euthanasie« war die Ermordung eines Kindes in Leipzig-Dösen infolge eines Gnadentodgesuches bei Adolf Hitler ein Einschnitt. Entscheidend für die Umsetzung der massenhaften »Euthanasie« war die Ermordung Tausender polnischer Anstaltsinsassen im von Deutschen besetzten Polen ab 1. September 1939.
ENTSCHEIDENDE EREIGNISSE
In der Nazi-Zeit gibt es Gesetze zur Unfruchtbarmachung und zur Sterbehilfe.
So können die Nazis kranke Menschen unfruchtbar machen und ermorden.
Das ist in der Nazi-Zeit
in Deutschland erlaubt.
Bevor die Nazis die Gesetze machen,
gibt es 3 wichtige Ereignisse.
Erst nach den 3 Ereignissen wissen die Nazis,
wie sie die Gesetze machen müssen.
Die 3 Ereignisse sind:
• die Unfruchtbar-Machungen von Kranken in anderen Ländern.
• der Mord an einem Kind mit Behinderung
in der Stadt Leipzig.
• der Mord an Kranken in Polen
am Anfang vom Zweiten Weltkrieg.

Carrie und Emma Buck in der »Virginia-Kolonie für Epileptiker und Schwachsinnige« vor dem Prozess Buck gegen Bell in Virginia, November 1924. Fotograf Arthur Howard Estabrook.
Archiv University at Albany, State University New York.
Bis 1933 gab es Sterilisationsgesetze in 30 US-Bundesstaaten. Ab 1927 entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass Unfruchtbarmachungen auch gegen den Willen Betroffener durchgeführt werden dürfen. Im entscheidenden Fall ging es um die Amerikanerin Carrie Buck, die sich vor Gericht erfolglos gegen ihre Sterilisation wehrte. Danach konnte im Prinzip jeder gegen seinen Willen unfruchtbar gemacht werden.
In den USA darf man Menschen
unfruchtbar machen.
Dafür gibt es ein Gesetz. Im Jahr 1927 entscheidet ein Gericht: Menschen dürfen auch gegen ihren Willen unfruchtbar gemacht werden.
Dieses Gesetz gibt es bis zum Jahr 1933.
Carrie Buck ist die erste Frau,
die unfruchtbar gemacht werden soll.
Carrie Buck will das nicht.
Darum kämpft sie dagegen
vor dem höchsten Gericht.
Aber sie verliert den Kampf.
Das Gericht entscheidet:
Carrie Buck wird unfruchtbar gemacht,
obwohl sie das nicht will.
Das ist ein Foto von Carrie Buck
mit ihrer Mutter Emma.
Sie sind in einer Anstalt.
Die Anstalt heißt: Virginia-Kolonie
für Epileptiker und Schwachsinnige.
Das Foto ist vom November 1924.
Arthur Howard Estabrook hat
das Foto gemacht.
Bereits Anfang der 30er-Jahre wurde aktive Sterbehilfe weltweit von Ärzt*innen als »Erlösung« von einer schweren, unheilbaren Erkrankung unterstützt. In Dänemark und in der Tschechoslowakei war der »schmerzlose Todesschlaf« bereits straffrei. In den USA forderten Ärzt*innen ein Gesetz, das die »Tötung aus Mitleid« straffrei machte. Dies nahmen sich die Nationalsozialisten als Beispiel.
Im Jahr 1930 finden viele Ärzte
auf der ganzen Welt:
Der Kranken-Mord soll erlaubt sein.
Diese Ärzte sagen:
Der Kranken-Mord hilft Menschen,
die nicht mehr gesund werden können.
Denn diese Menschen haben
ein schlechtes Leben.
Es ist besser für die Menschen,
wenn sie sterben.
In Dänemark und in der Tschechoslowakei dürfen Ärzte Kranken helfen zu sterben.
Die Kranken müssen damit
einverstanden sein.
Die Ärzte bekommen keine Strafe dafür.
In den USA soll das auch erlaubt sein.
Ärzte wollen ein extra Gesetz dafür haben.
Auch die Nazis in Deutschland wollen
so ein Gesetz.
In dieser amerikanischen Zeitung gibt es einen Text zum Thema Sterbehilfe.
Die Zeitung ist aus dem Jahr 1934.
Der Text ist auf Englisch und
es gibt eine deutsche Übersetzung.

Auszug aus W.W. Gregg: The Right to Kill. North American Review Nr. 237, 1934, S. 242.

Werner Catel, Universitätsklinik Leipzig, etwa 1931.
Kopie ArEGL.
Das erste Kind, das wegen einer Beeinträchtigung Opfer der »Euthanasie« wurde, starb am 25. Juli 1939 im Alter von fünf Monaten. Der Säugling hatte eine körperliche Fehlentwicklung und war sehbeeinträchtigt. Der Vater bat deshalb um Gewährung eines »Gnadentodes«. Karl Brandt, Hitlers Arzt, untersuchte das am 20. Februar 1939 in Pomßen geborene Kind. Danach wurde es in der Universitätskinderklinik Leipzig unter ärztlicher Leitung von Werner Catel ermordet.
Das ist ein Foto von dem Arzt Werner Catel
aus dem Jahr 1931.
Werner Catel arbeitet
in einem Kinder-Krankenhaus.
Er ermordet das erste Kind
in Nazi-Deutschland.
Es hat eine körperliche Behinderung und kann nur schlecht sehen.
Sein Vater will,
dass die Ärzte sein Kind ermorden.
Es wird am 25. Juli 1939 ermordet.
Es ist 5 Monate alt.
Im Herbst 1939 führte das »Sonderkommando Lange« im Auftrag der Sicherheitspolizei im Konzentrationslager Posen im Fort VII sowie in einem Gaswagen unter Leitung des Kriminaltechnischen Instituts Berlin erste Tötungen mit Gas durch. Hierbei wurden etwa 1.200 Erkrankte aus den Heil- und Pflegeanstalten Treskau-Owińsk, Posen und Tiegenhof mit Kohlenmonoxid ermordet. Am 12. oder 13. Dezember 1939 entschied Heinrich Himmler, diese Methode beim Krankenmord im Deutschen Reich einzusetzen.
Auf diesem Foto sieht man eine Gruppe
von 10 Männer in Uniform.
Die Gruppe gehört zu den Nazis.
Die Gruppe heißt: Sonderkommando Lange.
Die Gruppe ermordet im Jahr 1939
etwa 1.200 Kranke.
Die Kranken leben in Anstalten in Polen.
Sie werden in einem Lager
in der polnischen Stadt Posen ermordet.
Die Gruppe ermordet die Kranken mit Gas.
Fachleute aus Berlin helfen dabei.
Es ist das erste Mal,
dass Kranke mit Gas ermordet werden.
Die Nazis entscheiden:
So sollen auch Kranke in Deutschland ermordet werden.

Gruppenfoto vom »Sonderkommando Lange«. Es ermordete Tausende polnische Erkrankte, später auch Jüdinnen und Juden sowie Sinti und Roma im Vernichtungslager Kulmhof.
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas.

Auszug aus dem Schreiben des Höheren SS- und Polizeiführers beim Reichsstatthalter in Posen, Jakob Sporrenberg, an den Höheren SS- und Polizeiführer Nordost, 18.10.1940.
BArch NS 19/2576.
Die Durchführung des Krankenmordes im Warthegau mit »Zentralstelle« und »Sonderstandesamt« unter Gauleiter Arthur Greiser wurde zum Vorbild für die »Aktion T4«. Im Warthegau, in Danzig, Ostpreußen und Pommern wurden die Krankenmorde nach den Probevergasungen fortgeführt. Neben dem »Sonderkommando Lange« wurde als zweites das »Sonderkommando Eimann« eingesetzt. Alle Beteiligten erhielten ein Kopfgeld von zehn Reichsmark. Viele wurden später in Vernichtungslagern eingesetzt.
Der Kranken-Mord in Polen geht weiter und wird noch schlimmer.
Es gibt noch eine Gruppe von Männern,
die Kranke ermordet.
Die Gruppe heißt: Sonderkommando Eimann.
Die Gruppe bekommt extra Geld
für jeden ermordeten Kranken.
Zum Beispiel:
Herbert Lange gehört zum Sonderkommando.
Er bekommt 10 Reichsmark
für jeden ermordeten Kranken.
Herbert Lange ermordet 1.558 Kranke.
Darum bekommt er 15.580 Reichsmark.
Das ist sehr viel Geld.
Herbert Lange hat also viele Kranke
dafür ermordet.
Das steht in diesem Brief aus dem Jahr 1940.
Der Kranken-Mord in Polen ist das Vorbild für den Kranken-Mord in Deutschland.
Das heißt:
In Deutschland ermordet man die Kranken genauso, wie in Polen.

Schreiben von Adolf Hitler, Oktober 1939, datiert 1.9.1939.
Kopie ArEGL.
Diese Ermächtigung von Adolf Hitler wurde im Oktober 1939 verfasst und zurückdatiert. Damit rechtfertigte Adolf Hitler die Morde an Erkrankten, die in Polen bereits ab dem 1. September 1939 stattfanden. Da das erarbeitete »Sterbehilfegesetz« nicht verabschiedet wurde, schaffte Adolf Hitler mit diesem Brief eine scheinlegale Grundlage für verschiedene »Euthanasie«-Maßnahmen während des Zweiten Weltkrieges.
Das ist ein Brief von Adolf Hitler.
In dem Brief steht:
Der Mord an Kranken ist erlaubt.
Auf dem Brief steht der 1. September 1939.
Aber Hitler hat den Brief erst im Oktober 1939 geschrieben.
Das Datum auf dem Brief ist falsch.
Der Mord an polnischen Kranken war im September 1939.
Da war der Mord an Kranken noch eine Straftat.
Denn Adolf Hitler hat erst im Oktober 1939 den Mord an Kranken erlaubt.
Aber dann hat man ein anderes Datum
auf den Brief geschrieben.
Dann ist der Mord keine Straftat.
Denn in dem Brief steht:
Der Mord an Kranken ist
ab September 1939 erlaubt.
ENTSCHEIDENDE RECHTE UND PFLICHTEN
Im Nationalsozialismus wurden neue Pflichten eingeführt und alte Rechte abgeschafft. Diese neuen Gesetze und Anordnungen wurden zur Entscheidungsgrundlage. Hierdurch wurden Verbrechen legal. Die Anwendung dieser Regelwerke ging mit der Entscheidung einher, welches Leben als lebenswert eingestuft wurde.
Neue Regeln in der Nazi-Zeit
In der Nazi-Zeit gibt es neue Regeln
in Deutschland.
Viele Regeln sind schlecht.
Denn die Regeln erlauben
Verbrechen und Gewalt.
Die Menschen haben in der Nazi-Zeit weniger Rechte.
Die Nazis können zum Beispiel entscheiden:
Welche Menschen dürfen leben und
welche Menschen dürfen nicht leben.

Auszug aus der Mitschrift zu TOP 18 der Sitzung vom 14.7.1933 über den Beschluss des »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«.
BABArch R 43-II/720.
Das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« wurde am 14. Juli 1933 verabschiedet und trat am 1. Januar 1934 in Kraft. Es regelte die Zwangssterilisation. Nur einer widersprach dem Gesetzentwurf in der entscheidenden Sitzung: Vizekanzler Franz von Papen forderte, die Unfruchtbarmachung möge freiwillig bleiben. Adolf Hitler setzte sich darüber hinweg und ordnete an, dass das Gesetz wie von Arthur Gütt, Ernst Rüdin und Falk Ruttke vorgeschlagen, beschlossen wird.
Das ist ein Protokoll aus dem Jahr 1939.
In dem Protokoll steht,
was Politiker bei einem Treffen entscheiden.
Bei dem Treffen geht es um das Gesetz
zum Unfruchtbarmachen.
Franz von Papen ist der Vertreter
von Adolf Hitler.
Er sagt nein zu dem Gesetz.
Das Unfruchtbarmachen muss freiwillig bleiben.
Frauen und Männer sollen selbst entscheiden,
ob sie Kinder bekommen oder nicht.
Aber Adolf Hitler bestimmt allein:
Er will das Gesetz.
Frauen und Männer dürfen nicht
selbst entscheiden.
Der Staat und das Gericht entscheiden,
wer Kinder bekommt und wer nicht.
Oft waren Frauen schwanger, wenn sie sterilisiert werden sollten. 1935 wurde das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« erweitert. Nun regelte es auch den unfreiwilligen Schwangerschaftsabbruch ab dem 6. Schwangerschaftsmonat. 1936 wurde auch »Sozialer Schwachsinn« als weiterer Grund für eine Sterilisation aufgenommen.
Im Jahr 1935 schreibt man noch etwas neues in das Gesetz zum Unfruchtbarmachen.
Jetzt dürfen Ärzte Schwangerschaften abbrechen,
• wenn die Frau schon im 6. Monat schwanger ist.
• wenn die Frau das nicht will.
Ab dem Jahr 1936 dürfen noch mehr Menschen unfruchtbar gemacht werden.
Zum Beispiel:
• arme Menschen.
• Menschen ohne Arbeit.
• Menschen ohne Wohnung.
• Gegner der Nazis.

Auszug aus dem Entwurf des »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« vom 26.6.1935.
BArch R 43-II/720.

7. Verordnung des »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« vom 14.11.1944.
BArch R 43-II/722.
Nach dem Ausruf des totalen Krieges sollte nur noch im Notfall über Sterilisationen entschieden werden. Die Reichsregierung erhoffte sich dadurch Einsparungen, da es inzwischen nur noch wenige Ärzt*innen gab und die Operationssäle für Verwundete gebraucht wurden.
Am Ende vom Zweiten Weltkrieg macht man nur wenige Menschen unfruchtbar.
Das ist der Grund dafür:
• Es gibt kaum Ärzte,
weil viele im Krieg gestorben sind.
• Man braucht die OP-Säle
für verletzte Menschen.
Darum macht man weniger Kranke unfruchtbar.
In diesem Zeitungs-Bericht steht:
Es ist Krieg.
Darum macht man
keine Unfruchtbarmachungen mehr.
Man braucht die Ärzte und die OP-Säle
für die Verletzten.

Zeitungsmeldung: Totaler Kriegseinsatz; hier: Einschränkung der Durchführung des »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« vom 6.9.1944.
BArch R 36/1369.

Auszug aus dem Reichsgesetzblatt Nr. 133 vom 27.11.1933 Blatt 996 – 999.
Kopie ArEGL.
Durch das »Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung« vom 24. November 1933 wurde die Sicherungsunterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt eingeführt. In §42a (5) und §42k wurde zudem die »Entmannung gefährlicher Sittlichkeitsverbrecher« (Kastration) als Strafe vorgesehen.
In der Nazi-Zeit kommen viele Menschen
ins Gefängnis.
Einige Menschen begehen Straftaten,
weil sie seelisch krank sind.
Ein Nazi-Gesetz bestimmt:
Diese kranken Verbrecher müssen
in eine Anstalt.
Dort sperrt man sie ein.
Sie sollen auch keinen Sex mehr haben.
Darum entfernt man ihnen bei einer OP
die Hoden.
Das nennt man:
Kastration oder Entmannung.
Bis 1933 gab es keine Behörde, die Erkrankte erfasste und verwaltete. Im Nationalsozialismus wurden mit dem »Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens« erstmals reichsweit Gesundheitsämter geschaffen. Sie sind bis heute an die Landkreisverwaltungen angegliedert. Ihre damaligen Hauptaufgaben waren die »erbbiologische Erfassung« und die Beratung in Angelegenheiten der »Erb- und Rassenpflege«. Andere Aufgaben wurden dem untergeordnet.
In der Nazi-Zeit gibt es neue Ämter.
Zum Beispiel: Gesundheits-Ämter.
Heute gibt es in jeder Stadt
ein Gesundheits-Amt.
In der Nazi-Zeit haben die Gesundheits-Ämter eine besondere Aufgabe:
Sie müssen alle Menschen zählen,
• die eine Behinderungen haben.
• die eine seelische Krankheit haben.

Auszug aus dem Reichsgesetzblatt »Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens« vom 3.7.1934.
Kopie ArEGL.

Auszug aus dem am 7.3.1938 vor den Ärzten des Amts für Volksgesundheit Lüneburg gehaltenen Vortrages über die Gesundheitsverhältnisse im Stadt- und Landkreis Lüneburg.
NLA Hannover Hann. 138 Lüneburg Acc. 101/88 Nr. 275.
Bereits im März 1938 verkündete der Leiter des Lüneburger Gesundheitsamtes, dass 80 Prozent der Erkrankten und ihre Familien erfasst worden seien. Auch wären bis dahin rund acht Prozent aller Anträge auf Ehestandsdarlehen aus Gründen der Erbgesundheit von ihm abgelehnt worden. Diese Zahl, so rühmte sich der Leiter, liege weit über dem Reichsdurchschnitt.
Das Gesundheits-Amt in Lüneburg zählt
sehr viele kranke Menschen.
Im Jahr 1938 hält der Leiter
vom Gesundheits-Amt einen Vortrag darüber.
Er ist stolz auf die gute Arbeit
vom Gesundheits-Amt in Lüneburg.
Die Nazis wollen,
dass viele gesunde Kinder geboren werden.
Aber Kinder kosten viel Geld.
Darum geben die Nazis Ehe-Paaren Geld,
wenn sie Kinder bekommen wollen.
Paare können das Geld beim Amt beantragen.
In Lüneburg lehnt das Amt viele Anträge ab.
Das ist der Grund dafür:
Es gibt eine Krankheit oder eine Behinderung in der Familie von dem Paar.
Die Nazis wollen keine Kinder
aus kranken Familien.
Denn die Nazis glauben,
diese Kinder sind dann auch krank.
Kranke Kinder sind für die Nazis nichts wert.
Darum bekommen Paare
aus kranken Familien kein Geld.
Hier wurde geregelt, dass nur die als nicht erbkrank erklärten Menschen das Recht auf eine Eheschließung haben. Entscheidend war, ob durch die Verbindung »erbgesunder« Nachwuchs zu erwarten war. Galt man als »erbkrank«, wurde die Heirat nicht erlaubt. Auch eine Sterilisation führte nicht zur anschließenden Eheerlaubnis.
In der Nazi-Zeit gibt es dieses Gesetz:
Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit
des deutschen Volkes.
In dem Gesetz steht:
Nur gesunde Menschen dürfen heiraten.
Und nur gesunde verheiratete Paare dürfen Kinder bekommen.
Die Nazis glauben:
Nur gesunde Menschen bekommen
gesunde Kinder.
Und kranke Menschen bekommen
kranke Kinder.
Die Nazis wollen keine Kinder
mit Krankheiten und Behinderungen.
Darum dürfen kranke Menschen
nicht heiraten.

Auszug aus dem »Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes« vom 18.10.1935.
BArch R 43-II/722.

Auszug aus einer Mitschrift zum »Sterbehilfegesetz«, etwa 1939.
BArch R 96-I/2.
Ein vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges entworfenes, jedoch nie entschiedenes »Sterbehilfegesetz« sollte den Mord an Erkrankten und Menschen mit Beeinträchtigungen straffrei machen. Um möglichst viele Betroffene mithilfe eines »schmerzlosen Todesschlafes« auch gegen den Willen ihrer Angehörigen ermorden zu können, sah der Gesetzentwurf eine Meldepflicht und eine angeordnete Unterbringung in einer dafür bestimmten Heil- und Pflegeanstalt vor.
In der Nazi-Zeit gibt es die Idee Sterbehilfe
zu erlauben.
Sterbehilfe heißt:
Ärzte dürfen kranke Menschen
mit Medikamenten töten,
• wenn der Kranke es will.
• wenn die Familie vom Kranken es will.
In der Nazi-Zeit sollen die Kranken und
die Familien nicht mitentscheiden bei der Sterbehilfe.
Darum müssen Kranke in eine Anstalt.
Dort entscheidet der Arzt alleine:
Darf der Kranke weiterleben oder nicht.
Die Nazis wollen dafür ein Gesetz machen.
Aber dann bricht der Zweite Weltkrieg aus.
Das Gesetz wird nicht umgesetzt.

Auszug aus dem »Erlass des Reichsministers des Innern betreffend Meldepflicht missgestalteter Kinder« vom 18.8.1939.
NLA Hannover Nds. 721 Lüneburg Acc. 8/98 Nr. 3.
Vor Ausbruch des Krieges war geplant, auch Kinder mit Beeinträchtigungen zu töten. Zur Umsetzung wurde die Meldepflicht zunächst nur für Kinder unter drei Jahren eingeführt. 1941 wurde die Pflicht auf Jugendliche bis 16 Jahre ausgeweitet. Die Meldung der Kinder war entscheidend dafür, ob sie in einer dafür neu geschaffenen »Kinderfachabteilung« zwangsuntergebracht wurden, mit der Gefahr, dort ermordet zu werden.
Die Nazis wollen auch Kinder
mit Behinderungen ermorden.
Darum wollen die Nazis wissen:
• Wie viele Kinder mit Behinderungen gibt es in Deutschland?
• Wo leben die Kinder mit Behinderung?
Die Nazis machen eine Regel:
Man muss alle Kinder mit Behinderung
beim Amt melden.
Das nennt man: Meldepflicht.
Diese Regel gilt 2 Wochen
bevor der Zweite Weltkrieg anfängt.
Am Anfang muss man nur Kinder
bis 3 Jahre melden.
Ab dem Jahr 1941 muss man auch Kinder
bis 16 Jahre melden.
Kinder mit Behinderungen müssen
in eine Kinder-Fachabteilung.
Das ist eine extra Station für Kinder
in einer Anstalt.
Dort entscheiden Ärzte:
Das Kind darf weiterleben oder nicht.
Viele Kinder werden dort ermordet.
Obwohl es kein »Sterbehilfegesetz« gab, wurde die Meldepflicht für Kinder auf Erwachsene ausgeweitet. Auf dem Gebiet des Deutschen Reiches wurden Einrichtungen aufgefordert, ihre Erkrankten zu melden. Die Meldung und Erfassung bildeten die Grundlage für die Verfolgung und Ermordung.
Am 1. September 1939 fängt
der Zweite Weltkrieg an.
Alle Krankenhäuser und Anstalten haben jetzt
eine neue Pflicht:
Sie müssen alle Erwachsenen melden,
• die eine Behinderung haben.
• die eine seelische Krankheit haben.
Dafür gibt es eine Liste.
So wissen die Nazis, wo die Kranken leben.
Das hilft den Nazis,
diese Menschen zu ermorden.

Nicht ausgefüllter Meldebogen für erwachsene Erkrankte.
BArch R 96-I/2.
Die Meldung erfolgte mit einem Formular. Unter anderem wurde gefragt, wie lange der Anstaltsaufenthalt bereits dauerte und ob die betreffende Person Besuch bekam. Diese Informationen waren wesentlich für die Bewertung und Entscheidung, ob jemand für den Krankenmord ausgewählt wurde.
Das ist ein Meldebogen.
Darauf schreibt man alle Daten von kranken und behinderten Menschen.
Die Nazis wissen dann alles über diese Menschen.
Zum Beispiel:
• Wie lange sind die Menschen schon in einer Anstalt?
• Bekommen die Menschen Besuch?
Die Nazis entscheiden mit den Meldebögen, welche Menschen ermordet werden.
Zum Beispiel:
Menschen, die schon lange in einer Anstalt leben.
Die Behandlung von diesen Menschen kostet
viel Geld.
Das Geld bezahlt der Staat.
Darum ermordet man diese Menschen.
Oder Menschen, die keinen Besuch bekommen.
Zum Beispiel von der Familie oder Freunden.
Diese Menschen kann man heimlich ermorden.
Das merkt keiner.

Erlass zur Verlegung geisteskranker Juden, 30.8.1940 (Abschrift).
Hauptarchiv Bethel. HAB BeKa1, 38.
Für die Tötung jüdischer Erkrankter mussten im Frühjahr 1940 Meldungen an die »Zentraldienststelle« in der Tiergartenstraße 4 (Berlin) erfolgen. Der Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick, ordnete an, dass reichsweit sogenannte »Sammelstellen« für jüdische Erkrankte eingerichtet wurden. Für die Gebiete Hannover und Westfalen musste die Heil- und Pflegeanstalt Wunstorf eine solche »Sammelstelle« einrichten.
In der Nazi-Zeit soll man jüdische Kranke zuerst melden.
Denn sie sollen zuerst ermordet werden.
Das ist im Frühjahr 1940.
Jüdische Kranke bringt man in extra Anstalten.
Man sammelt sie dort.
Darum heißen diese Anstalten: Sammelstellen.
Die Anstalt Wunstorf ist die Sammelstelle
für alle jüdischen Kranken in Niedersachsen.
Herbert Linden aus dem Reichsministerium des Innern forderte alle Heil- und Pflegeanstalten der Provinz Hannover dazu auf, ihre jeweiligen Erkrankten, die für eine Ermordung infrage kamen, bis zum 1. August 1940 zu melden. Hierzu gehörten auch die Erkrankten der Lüneburger Heil- und Pflegeanstalt.
Das ist ein Brief von Herbert Linden.
Er ist Chef von allen Anstalten
in Deutschland.
In dem Brief steht:
Alle Anstalten in Niedersachsen müssen Kranke melden, die ermordet werden können.
Das muss bis zum 1. August 1940 passieren.
Auch die Anstalt in Lüneburg muss die Kranken melden.

Brief des Reichsministers des Innern, Herbert Linden, an den Regierungspräsidenten Osnabrück vom 14.6.1940.
NLA Osnabrück Rep. 430 Dez 303 Akz. 19/56 Nr. 237.
»Es sind eher zu viel als zu wenig Kranke zu melden.«
Ein Satz aus dem Brief des Reichsministeriums des Innern vom 26.7.1940.
NLA Hannover Hann. 155 Göttingen Acc. 58/83 Nr. 10.

Auszug aus dem Krankenblatt von Theodor Jenckel. Aus seiner »geistigen Schwäche mittleren Grades« wurde im Zuge der Meldung »Schizophrenie«.
NLA Hannover Hann. 155 Lüneburg Acc. 2004/066 Nr. 07981.
Da die Meldungen den Vorgaben des Reichsministeriums des Innern entsprechen mussten, fälschte der Arzt Rudolf Redepenning die Krankenakten. Er änderte die zunächst gestellte Diagnose oder ergänzte sie um den Eintrag »Schizophrenie«. Auf diese Weise gelang es der Lüneburger Anstalt, die geforderten über 480 Erkrankten zu melden.
Viele Kranke in der Anstalt in Lüneburg
sind nicht krank genug.
Sie können nicht ermordet werden.
Darum schreibt der Arzt Rudolf Redepenning eine andere Krankheit auf den Meldebogen von Kranken.
Er denkt sich eine Krankheit aus.
Oft schreibt er Realitäts-Verlust
in den Meldebogen.
Menschen mit der Krankheit Realitäts-Verlust darf man ermorden.
Die Anstalt in Lüneburg meldet
mehr als 480 Kranke.
Es sind nur so viele Kranke,
weil Rudolf Redepenning gelogen hat.
Das ist ein Blatt aus der Kranken-Akte
von Theodor Jenckel.
Er ist Patient in der Anstalt in Lüneburg.
Der Arzt Rudolf Redepenning hat in die Krankenakte eine falsche Krankheit geschrieben.
Darum wird Theodor Jenckel ermordet.

Erlass des Reichsministers des Innern vom 6. Mai 1944 (Abschrift).
HauNLA Hannover Hann. 155 Lüneburg Acc. 56/83 Nr. 8/2.
Dieser Erlass bestimmte, dass arbeitsunfähige psychisch auffällige Zwangsarbeiter*innen in außerhalb des Reichsgebiets gelegene Anstalten »überführt« werden sollten. Dafür sollten die Betroffenen zu besonderen Transporten zusammengestellt werden. Um dies zu erleichtern, war die Einrichtung zentraler Sammelstellen vorgesehen. Der Erlass war deshalb entscheidende Voraussetzung für die Einrichtung von sogenannten »Ausländersammelstellen«.
Im Zweiten Weltkrieg müssen Menschen aus anderen Ländern in Deutschland arbeiten.
Die Nazis zwingen diese Menschen
zum Arbeiten.
Diese Menschen nennt man: Zwangsarbeiter.
In diesem Befehl aus dem Jahr 1944 steht:
Kranke Zwangsarbeiter dürfen nicht mehr
zurück in ihre Heimat.
Zwangsarbeiter muss man melden.
Die Zwangsarbeiter kommen
in Ausländer-Sammelstellen.
Ein Arzt muss die Zwangsarbeiter untersuchen.
Kranke Zwangsarbeiter kommen dann
in Anstalten.