Ganzes Gesetz
»Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes« vom 18.10.1935.
BArch R 43-II/722.
Das ist ein Gesetz aus dem Jahr 1935.
In dem Gesetz steht:
Nur gesunde Frauen und Männer
dürfen heiraten.
Kranke und Menschen mit Behinderungen dürfen nicht heiraten.
Sie dürfen auch keine Kinder bekommen.
Sie bekommen kein Geld vom Staat.
Im Gesetz steht auch:
Deutsche dürfen nur Deutsche heiraten.
Die Nazis sagen: Juden sind keine Deutschen.
Darum dürfen Juden und Deutsche
nicht heiraten.