Ganzes Gesetz

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Es ist eine Seite aus dem »Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des Deutschen Volkes«. Das Papier ist leicht vergilbt. Der Text ist eng gedruckt. Im Gesetz sind handschriftliche Unterstreichungen mit blauem Bundstift. Die Passagen sind dadurch hervorgehoben.

»Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes« vom 18.10.1935.

BArch R 43-II/722.