ÜBERSETZUNG

[4. Absatz von oben:] »Er nahm die Anhörungen vor dem Gericht mit besonderer Sorgfalt und Ruhe vor und nahm besonderen Anteil an den Sorgen und Nöten der Beteiligten. Es war damals für uns alle ein neues Rechtsgebiet und keiner von uns verfügte bis dahin in dieser Hinsicht über praktische Erfahrungen. Ich war immer sehr zufrieden zu sehen, wie diejenigen, die vor Stölting als Richter standen, mit einer Art väterlicher Güte behandelt wurden und wie er jeden Gegenstand mit einer berührenden Aufmerksamkeit versah. […] Er war […] immer darauf bedacht, dass er bewies ein richterliches Subjekt zu sein, das sich nur auf das Gesetz und auf sein gerichtliches Bewusstsein stütze.«

Leumundszeugnis [Auszug] von Curt Mangoldt/Certification vom 4.6.1947.

NLA Hannover Hann. 173 Acc. 57/98, Nr. 361/2.