Ganzer Erlass
Runderlass des Reichsministers des Innern vom 6.9.1944.
BArch R 1501/3768.
Das ist ein Befehl von der Regierung
von Deutschland aus dem Jahr 1944.
In dem Befehl steht:
11 Krankenhäuser sollen
eine Ausländer-Sammelstelle haben.
Eine Ausländer-Sammelstelle ist
eine extra Abteilung für
• Zwangs-Arbeiter.
• für Kranke aus dem Ausland.
Sie werden in der Sammelstelle überprüft.
Können sie nicht arbeiten, sollen sie sterben.
Viele von diesen Menschen werden ermordet.