Ganzer Erlass
Runderlass des Reichsministers des Innern vom 17.2.1945.
BArch R 1501/3768.
Das ist eine Anordnung.
Da steht drin:
Ausländische Kranke dürfen nicht direkt in die Ausländer-Sammel-Stelle.
Ausländische Kranke müssen 4 Wochen in ein Krankenhaus in ihrer Nähe.
Erst dann kommt die Verlegung in eine Sammel-Stelle.
Oder die Kranken müssen zurück in die Zwangs-Arbeit.