Full LAW

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Es ist eine Seite aus dem »Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des Deutschen Volkes«. Das Papier ist leicht vergilbt. Der Text ist eng gedruckt. Im Gesetz sind handschriftliche Unterstreichungen mit blauem Bundstift. Die Passagen sind dadurch hervorgehoben.

»Law for the Protection of the Hereditary Health of the German People“ of 18 October 1935.

BArch R 43-II/722.